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Neue Terminregeln

Erinnerung an Terminregeln

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten.

Kurzfristige Absagen sind bis 24 Std. vor Terminbeginn kostenlos, Absage immer TELEFONISCH.

Bei zu später Absage oder Nichterscheinen werden wir ab sofort eine Ausfall-Gebühr nach GOÄ berechnen.

(§ 615 BGB)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 30. Mai 2025