Neue Terminregeln
Erinnerung an Terminregeln
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten.
Kurzfristige Absagen sind bis 24 Std. vor Terminbeginn kostenlos, Absage immer TELEFONISCH.
Bei zu später Absage oder Nichterscheinen werden wir ab sofort eine Ausfall-Gebühr nach GOÄ berechnen.
(§ 615 BGB)




